Während eines Elfmeters im Halbfinale zwischen England und Dänemark wurde der dänische Torhüter Kasper Schmeichel von einem grünen Laserpointer geblendet. Die UEFA hat ein Disziplinarverfahren gegen den englischen Fußballverband begonnen. Dabei geht es auch um das Verhalten der englischen Fans während des Abspielens der dänischen Hymne und das Zünden von Feuerwerkskörpern.
Schmeichel ließ sich zumindest von den Blendungsversuchen nicht irritieren und wehrte den Strafstoß von Harry Kane ab, den dieser jedoch im sofortigen Nachschuss zum erlösenden 2:1 für England in der Verlängerung ins Tor schießen konnte.
Dass Laserpointer von gegnerischen Anhängern im Stadion verwendet werden, trat häufiger auf. Nicht nur Torhüter, sondern auch Elfmeter- und Freistoßschützen sind immer wieder Zielscheiben dieser sportlich unfairen Attacken. Erstmals trat eine Laserattacke bei der deutschen Mannschaft 2008 bei einem Länderspiel in Österreich auf. Es ist sehr einfach Laserpointer ins Stadion mitzunehmen. Sie sind klein und ähneln oft einem Stift oder Schlüsselanhänger.
Gesundheitlich kann der Laserstrahl auch Schäden im Auge hinterlassen. Dabei können bleibende Schäden auf der Netzhaut resultieren. Florian Fromlowitz wurde in einem Bundesligaspiel mit Hannover 96 einst geblendet und berichtete über Kopfschmerzen.
Strafrechtlich kann in Deutschland bereits der Besitz eines Laserpointers bedenklich sein, wenn der Laser als Waffe im Sinne des Waffengesetzes anzusehen ist. Dies hängt davon ab, zu welcher Klasse die jeweilige Laserstrahlung einzustufen ist. Es gibt nach einer Normierung vier Klassen. Unabhängig davon muss mit strafrechtlichen Folgen gerechnet werden, wenn eine Person mit einem Laserstrahl geblendet wird. Es droht eine Bestrafung wegen fahrlässiger oder einfacher Körperverletzung. Beim Blenden von Piloten droht sogar eine Bestrafung wegen einem vorsätzlichen Eingriff in den Luftverkehr, was zur Freiheitsstrafe führen kann.